BGB §§ 398, 407; InsO §§ 52, 129, 130
Urteil vom 6.4.2006 – IX ZR 185/04
Hat der Sicherungsnehmer die dem Schuldner erteilte Einziehungsermächtigung nicht widerrufen, so benachteiligt die Weiterleitung der auf dem Schuldnerkonto eingegangenen Erlöse der wirksam erfüllten Forderungen an den Sicherungsnehmer die Gesamtheit der Gläubiger.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 08/2006
Pages: 380 - 384