InsO §§ 96, 129, 131
Urteil vom 2.6.2005 – IX ZR 263/03
Verkauft der spätere Insolvenzschuldner kurz vor dem Eröffnungsantrag an einen Gläubiger Gegenstände, so werden die Insolvenzgläubiger durch die zugunsten des Käufers hergestellte Aufrechnungslage auch dann benachteiligt, wenn der Käufer von dem Schuldner umfangreiche Pflichten gegenüber Dritten übernimmt (Ergänzung zu BGH, ZIP 2004, 1912 [= DZWIR 2004, 516]).
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 12/2005
Pages: 31 - 32