AÜG § 12; BGB §§ 812, 818; InsO §§ 39, 95; SGB IV § 28 e
Urteil vom 2.12.2004 – IX ZR 200/03
Ist der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wegen eines Mangels der Schriftform nichtig, kann der Entleiher Sozialversicherungsbeiträge, die er nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verleihers zum Ausgleich der diesem obliegenden Zahlungspflicht an die Kasse geleistet hat, der vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Bereicherungsforderung nicht anspruchsmindernd entgegensetzen (Einschränkung der Saldotheorie in der Insolvenz).
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 15, 06/2005
Pages: 286 - 290