BGH, Stundung von Steuerforderungen gegen Abtretung eines Anspruchs gegen anderen Hoheitsträger
AO § 222; InsO § 131
Urteil vom 29.9.2005 – IX ZR 184/04
1. Eine in der kritischen Zeit mit dem Schuldner getroffene Vereinbarung, nach der dieser berechtigt ist, sich durch eine andere als die eigentlich geschuldete Leistung von seiner Schuld zu befreien, ist inkongruent.
2. Eine Stundungsvereinbarung der Finanzbehörde mit einem zahlungsunfähigen Schuldner, nach der Stundung gegen Abtretung einer Kundenforderung gewährt wird, ist auch dann inkongruent, wenn sich die Forderung des Schuldners ebenfalls gegen einen Träger hoheitlicher Gewalt richtet.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 02/2006
Pages: 116 - 118