InsO §§ 96, 146
Urteil vom 28.9.2006 – IX ZR 136/05
1. § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO erfasst auch die von einem Gläubiger vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärte Aufrechnung.
2. Ist eine Aufrechnung unzulässig, weil die Aufrechnungslage anfechtbar geschaffen worden ist, bestehen die ursprünglichen Ansprüche für die Dauer und die Zwecke des Insolvenzverfahrens fort.
3. Eine Hauptforderung, gegen die gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO insolvenzrechtlich unwirksam aufgerechnet worden ist, unterliegt der Verjährung analog § 146 Abs. 1 InsO a. F.
(Vorgehend: LG Düsseldorf, 26.10.2004 – 6 O 46/04; OLG Düsseldorf, 6.7.2005 – I-18 U 28/05)
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 17, 01/2007
Pages: 81 - 83