BGB § 394; InsO §§ 287, 294
Urteil vom 21.7.2005 – IX ZR 115/04
1. Die Abtretung der Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis an einen vom Insolvenzgericht bestimmten Treuhänder erfasst nicht den Anspruch auf Erstattung von Lohn- und Einkommensteuerzahlungen.
2. In der Wohlverhaltensperiode besteht kein allgemeines Aufrechnungsverbot für die Insolvenzgläubiger.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 12/2005
Pages: 37 - 40