InsO § 60; KO § 82
Urteil vom 1.12.2005 – IX ZR 115/01
1. Der Schadensersatzanspruch gegen den Verwalter persönlich wegen Verletzung konkursspezifischer Pflichten ist gegenüber einem Schadensersatzanspruch gegen die Masse nicht subsidiär.
2. Der Verwalter kann persönlich für die später nicht beitreibbaren Kosten eines Schadensersatzprozesses einzustehen haben, den ein Gläubiger wegen Nichterfüllung eines Aussonderungsrechtes gegen die Masse geführt hat.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 03/2006
Pages: 162 - 164