KO § 30
Urteil vom 13.1.2005 – IX ZR 457/00
Verschafft sich die Bank nach der Zahlungseinstellung des Gemeinschuldners durch Verrechnung eine inkongruente Befriedigung, so ist der subjektive Tatbestand erfüllt, wenn der Anfechtungsgegner bei Wirksamwerden der Rechtshandlung nicht die Überzeugung hatte, das Vermögen des Gemeinschuldners werde zur Befriedigung aller Gläubiger ausreichen (Anschluss an BGHZ 128, 196).
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 15, 07/2005
Pages: 333 - 335