InsO §§ 26, 270
Beschluss vom 7.7.2005 – IX ZB 85/05
1. Wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter Anordnung der Eigenverwaltung beantragt und sichert ein Gläubiger für diesen Fall einen Massekostenvorschuss zu, dann gilt diese Zusage als unzulässigerweise an eine Bedingung geknüpft und vermag die Kostendeckung des Verfahrens nicht zu begründen.
(Leitsatz der Redaktion)
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 15, 10/2005
Pages: 475 - 477