InsO §§ 6, 7; ZPO §§ 559, 577
Beschluss vom 7.4.2005 – IX ZB 63/03
Ist mangels Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdeentscheidung die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde und damit der Rechtsbeschwerde nicht feststellbar, muss die Entscheidung des Beschwerdegerichts von Amts wegen aufgehoben werden.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 15, 08/2005
Pages: 387 - 387