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Harald Heinze

BGH, Beschluss vom 7.4.2005 – IX ZB 195/03, Anfechtung der Rücknahmefiktion des § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO (Anmerkung Harald Heinze)

InsO §§ 6, 34, 287, 305

Beschluss vom 7.4.2005 – IX ZB 195/03

1. Zur Anfechtbarkeit der Rücknahmefiktion.

2. Im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis sind die Höhe und der voraussichtliche Zeitpunkt der Fälligkeit von Ansprüchen aus bestehenden Schuldverhältnissen anzugeben, auch wenn die Forderung gestundet ist oder sie erst nach Verfahrenseröffnung entsteht; dies gilt auch für Ansprüche des Verfahrensbevollmächtigten des Schuldners auf vereinbarte Vorschüsse und auf Anwaltshonorar.

Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht, Walter de Gruyter

Print ISSN: 1439-1589
Volume: 15, 10/2005
Pages: 460 - 462

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