Der Beschluss der ersten Gläubigerversammlung zur Wahl eines anderen Insolvenzverwalters kann auch dann nicht im Verfahren nach § 78 Abs. 1 InsO angefochten werden, wenn der Insolvenzverwalter zuvor die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat (Ergänzung zu BGH, ZIP 2003, 1613 [= DZWIR 2003, 379]).
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 15, 03/2005
Pages: 124 - 125