InsO §§ 20, 287
Beschluss vom 6.7.2006 – IX ZB 263/05
Hat der ordnungsgemäß belehrte Schuldner in einem früheren Insolvenzverfahren den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung nicht rechtzeitig gestellt, führt die Präklusion des früheren Antrags zur Unzulässigkeit eines erneuten Restschuldbefreiungsantrags, wenn kein neuer Gläubiger hinzugekommen ist.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 11/2006
Pages: 516 - 517