InsO §§ 6, 75
Beschluss vom 5.4.2006 – IX ZB 144/05
Der Beschluss, mit dem das Insolvenzgericht einen Antrag auf Vertagung der Gläubigerversammlung abgelehnt hat, ist nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 07/2006
Pages: 350 - 350