InsO § 64
Beschluss vom 2.2.2006 – IX ZB 78/04
Auch in masselosen Verfahren ist ein Insolvenzgläubiger in der Regel befugt, sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung des Treuhänders einzulegen.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 08/2006
Pages: 375 - 376