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Michael Pluta, Grit Heidrich

BGH, Beschluss vom 2.2.2006 – IX ZB 167/04, Vergütung des Insolvenzverwalters bei nachrangigem Absonderungsrecht (Anmerkung Michael Pluta/Grit Heidrich)

InsO §§ 129, 135; InsVV §§ 1, 3, 8

Beschluss vom 2.2.2006 – IX ZB 167/04

1. Die Gewährung einer Sicherung für ein eigenkapitalersetzendes Darlehen ist nicht gläubigerbenachteiligend, wenn ihr nach dem vereinbarten Rang sämtliche Insolvenzforderungen vorgehen.

2. Ein sämtlichen Insolvenzforderungen nachrangiges Absonderungsrecht erhöht im Falle der Verwertung durch den Insolvenzverwalter die Bemessungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters in der Weise, dass der der Masse zustehende Betrag in vollem Umfang, der an den Absonderungsberechtigten auszukehrende Betrag aber nur mit höchstens 2% des Erlösanteils zu berücksichtigen ist.

3. Der Anspruch auf Auslagenpauschale endet nicht schon mit der Vorlage des Schlussberichts, sondern erst zu dem Zeitpunkt, zu dem das Insolvenzverfahren bei angemessener, zügiger Bearbeitung abgeschlossen werden kann.

Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht, Walter de Gruyter

Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 08/2006
Pages: 376 - 379

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