InsO § 6; InsVV §§ 1, 3
Beschluss vom 28.9.2006 – IX ZB 108/05
1. In vergütungsrechtlichen Insolvenzbeschwerdeverfahren darf das Beschwerdegericht nicht über den Antrag des Beschwerdeführers hinausgehen.
2. Wendet sich der Beschwerde führende Schuldner ausschließlich gegen die Zuerkennung einer Erhöhung der Regelvergütung an den Insolvenzverwalter, darf das Beschwerdegericht die Berechnungsgrundlage herabsetzen und es bei dem Zuschlag belassen.
(Vorgehend: AG Bielefeld, 28.4.2004 – 43 IK 199/01; LG Bielefeld, 18.3.2005 – 23 T 395/04)
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 17, 02/2007
Pages: 112 - 114