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Ulrich Keller

BGH, Beschluss vom 24.5.2005 – IX ZB 6/03, Vergütung des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren bei Fortfühung des Schuldnerbetriebs (Anmerkung Ulrich Keller)

InsVV §§ 2, 13

Beschluss vom 24.5.2005 – IX ZB 6/03

1. Hat der Treuhänder im Verbraucherinsolvenzverfahren das Unternehmen des Schuldners fortgeführt, ist das hierfür erforderliche und vom Treuhänder verwaltete Anlagevermögen bei der Berechnung der Vergütung des Treuhänders der Masse hinzuzurechnen.

2. Bei der Berechnung des Überschusses nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 Buchst. b InsVV sind die Ausgaben ab dem Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung zu berücksichtigen, wenn das Unternehmen ab diesem Zeitpunkt fortgeführt wurde.

3. Der Regelsatz für die Vergütung des Treuhänders nach § 13 InsVV kann erhöht werden, wenn erhebliche Abweichungen vom typischen Tätigkeitsumfang des Treuhänders vorliegen.

Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht, Walter de Gruyter

Print ISSN: 1439-1589
Volume: 15, 10/2005
Pages: 463 - 467

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