Bei der Bemessung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters kann eine unvollständige oder unzureichende Buchhaltung des Schuldners, auch Personalbuchhaltung, nach § 3 Abs. 1 InsVVeinen Zuschlag rechtfertigen, wenn nicht lediglich kleinere Mängel vorliegen
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 15, 01/2005
Pages: 32 - 33