Science.Online
Publisher and Institutes
Akademie Verlag
Deutsches Institut für Urbanistik
Oldenbourg Wissenschaftsverlag
Walter de Gruyter
Schattauer
You are here: Home :: Area JESP :: Jurisprudence
 

BGH, Beschluss vom 21.9.2006 – IX ZB 305/05, Keine Pflicht zur vorrangigen Abtragung verauslagter Prozesskosten (PKH)

ZPO §§ 114, 120

Beschluss vom 21.9.2006 – IX ZB 305/05

1. Die Änderung eines Beschlusses über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe setzt voraus, dass die früher bedürftige Partei aufgrund nachträglich eingetretener Umstände ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nach in der Lage ist, die Prozesskosten ganz, zum Teil oder in Raten aufzubringen.

2. Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass der Ertrag eines erfolgreichen Prozesses vorrangig zur Deckung der von der Staatskasse verauslagten Prozesskosten einzusetzen ist.

(Vorgehend: LG Dresden, 22.4.2005 – 14 O 3820/00; OLG Dresden, 9.6.2005 – 3 W 593/05)

Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht, Walter de Gruyter

Print ISSN: 1439-1589
Volume: 17, 02/2007
Pages: 109 - 110

Show full article (external site)

Show all available items of this journal