Entscheidet das erstinstanzliche Gericht durch Zwischenurteil, dass eine Unterbrechung des Verfahrens wegen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gemäß § 17 AnfG oder § 240 ZPO eingetreten sei, kannder Kläger die Entscheidung wie ein Endurteil mit der Berufung anfechten, soweit er geltend macht, der erhobene Anspruch betreffe nicht die Insolvenzmasse und sei nicht auf Duldung der Zwangsvollstreckung nach dem Anfechtungsgesetz gerichtet (Fortführung des Beschl. v. 8. 6. 2004–IXZR281/03, WM2004,1656).
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 15, 03/2005
Pages: 126 - 128