InsO § 203
Beschluss vom 1.12.2005 – IX ZB 17/04
1. Die Anordnung einer Nachtragsverteilung ist auch im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig.
2. Gegenstände der Masse werden auch dann nachträglich ermittelt, wenn ein absonderungsberechtigter Gläubiger einen zunächst nicht erwarteten Übererlös erzielt.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 03/2006
Pages: 164 - 165