InsVV § 3; ZPO §§ 528, 572
Beschluss vom 16.6.2005 – IX ZB 285/03
Das Verschlechterungsverbot hindert das Beschwerdegericht nicht, bei Feststellung der angemessenen Vergütung im Einzelfall Zu- und Abschläge zum Nachteil des Beschwerdeführers anders zu bemessen als das Insolvenzgericht, soweit es den Vergütungssatz insgesamt nicht zu seinem Nachteil ändert (Ergänzung zu BGH, WM 2003, 1874 [= DZWIR 2003, 476]).
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 15, 11/2005
Pages: 517 - 517