GesO § 14
Beschluss vom 15.12.2005 – IX ZB 135/03
Die nach Ablauf der Anmeldefrist eingehende Anmeldung einer auf eine Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gestützten Forderung auf Rückzahlung einer Beihilfe ist auch dann noch anzuerkennen, wenn die Rückzahlung aus anderen Gründen schon innerhalb der Anmeldefrist hätte verlangt werden können.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 03/2006
Pages: 171 - 172