InsO §§ 58, 66
Beschluss vom 14.4.2005 – IX ZB 76/04
1. Kommt der entlassene Insolvenzverwalter der Aufforderung des Insolvenzgerichts, eine Teilschlussrechnung einzureichen, nicht nach, kann gegen ihn ein Zwangsgeld festgesetzt werden.
2. Mehrere, für dieselbe Pflichtverletzung verhängte Zwangsgelder können zusammengerechnet den Betrag von 25.000 ? überschreiten.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 15, 10/2005
Pages: 462 - 463