InsO § 63; InsVV § 11
Beschluss vom 13.4.2006 – IX ZB 158/05
Auch dem vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt kann ein Zuschlag auf die Vergütung gewährt werden, wenn in der Eröffnungsphase der Betrieb des Schuldners fortgeführt worden ist und sich für die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters dadurch erhebliche Erschwernisse ergeben haben.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 11/2006
Pages: 505 - 506