BGB § 387; InsO §§ 96, 203
Beschluss vom 7.6.2006 – VII B 329/051. Soweit ein Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuer auf nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeführter Lohnsteuer beruht, ist eine Aufrechnung des Finanzamts mit Steuerforderungen gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO unzulässig.
2. Das Aufrechnungshindernis entfällt erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens und nicht bereits mit dem Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung.
(Vorgehend: FG Münster, 25.10.2005 – 6 K 435/05 A)
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 17, 01/2007
Pages: 23 - 24