Science.Online
Publisher and Institutes
Akademie Verlag
Deutsches Institut für Urbanistik
Oldenbourg Wissenschaftsverlag
Walter de Gruyter
Schattauer
You are here: Home :: Area JESP :: Jurisprudence
 

BFH, Urteil vom 18.8.2005 – V R 31/04, Umsatzsteuerpflicht bei Beteiligung der Insolvenzmasse an der Verwertung von Immobilien

InsO §§ 50, 51, 55, 166, 170, 171; UStG §§ 1, 10

Urteil vom 18.8.2005 – V R 31/04

1. Verwertet ein Insolvenzverwalter freihändig eine bewegliche Sache, an der ein Absonderungsrecht eines Sicherungsgebers besteht, so erbringt er dadurch keine Leistung gegen Entgelt an den Sicherungsgeber. Die Verwertungskosten, die der Insolvenzverwalter in diesem Fall kraft Gesetzes vorweg für die Masse zu entnehmen hat, sind kein Entgelt für eine Leistung.

2. Vereinbaren der absonderungsberechtigte Grundpfandgläubiger und der Insolvenzverwalter, dass der Insolvenzverwalter ein Grundstück für Rechnung des Grundpfandgläubigers veräußert und vom Veräußerungserlös einen bestimmten Betrag für die Masse einbehalten darf, führt der Insolvenzverwalter neben der Grundstückslieferung an den Erwerber eine sonstige entgeltliche Leistung an den Grundpfandgläubiger aus. Der für die Masse einbehaltene Betrag ist in diesem Fall Entgelt für eine Leistung.

Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht, Walter de Gruyter

Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 12/2005
Pages: 23 - 25

Show full article (external site)

Show all available items of this journal