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Andreas Engert

Bericht über die Diskussion

I. Forum shopping nach der Europäischen Insolvenzverordnung

Die Teilnehmer der von Marcus Lutter geleiteten Diskussion stimmten weitgehend darin überein, dass die Europäische Insolvenzverordnung mit ihrem Zuständigkeitskriterium des „Mittelpunktes der hauptsächlichen Interessen“ den Antragstellern breiten Spielraum für forum shopping eröffne. Es wurde darauf hingewiesen, dass auch für ausschließlich in Deutschland tätige Gesellschaften englischen Rechts bereits im Vereinigten Königreich Verfahren eingeleitet worden seien. Zudem sei zu beobachten, dass sich sogar natürliche Personen die sehr viel großzügigeren Möglichkeiten einer Restschuldbefreiung im europäischen Ausland zunutze machten, indem sie etwa für einige Monate nach Frankreich zögen. Hierzu regte Eidenmüller an, für natürliche Personen künftig auf den Wohnsitz abzustellen und bei dessen Verlegung eine Wartefrist vorzusehen, bevor die Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens in den neuen Wohnsitzstaat wechsle.

Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Walter de Gruyter

Print ISSN: 0340-2479
Volume: 35, 07/2006
Pages: 489 - 493

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