1. Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung justizieller Entscheidungen ist eines jener klug gewählten Schlagworte, mit denen sich Sachprobleme überdecken lassen. Anerkennung beruht auf Vertrauen und ist positiv besetzt: Warum sollte ein französischer oder ein portugiesischer Richter schlechter sein als ein deutscher oder ein österreichischer, und warum sollte man sich auf sein Urteil nicht verlassen können?
Print ISSN: 0084-5310
Volume: 116, 08/2004
Pages: 368 - 371