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Helmut Fuchs

Bemerkungen zur gegenseitigen Anerkennung justizieller Entscheidungen

1. Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung justizieller Entscheidungen ist eines jener klug gewählten Schlagworte, mit denen sich Sachprobleme überdecken lassen. Anerkennung beruht auf Vertrauen und ist positiv besetzt: Warum sollte ein französischer oder ein portugiesischer Richter schlechter sein als ein deutscher oder ein österreichischer, und warum sollte man sich auf sein Urteil nicht verlassen können?

Zeitschrift für die Gesamte Strafrechtswissenschaft, Walter de Gruyter

Print ISSN: 0084-5310
Volume: 116, 08/2004
Pages: 368 - 371

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