GmbHG § 51 a; InsO § 80
Beschluss vom 8.4.2005 – 3 Z BR 246/04
Für Zeiträume nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über eine GmbH ist im Regelfall kein Raum für individuelle Auskunftsansprüche von Gesellschaftern gegen den Insolvenzverwalter bezüglich der Insolvenzmasse.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 15, 11/2005
Pages: 522 - 524