InsO § 22
Urteil vom 27.10.2005 – 6 AZR 5/05
Die Zustimmung des Insolvenzgerichts zur Unternehmensstilllegung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung der Arbeitsverhältnisse durch den »starken« vorläufigen Insolvenzverwalter wegen der von ihm beabsichtigten Stilllegung.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 07/2006
Pages: 334 - 335