BGB §§ 242, 613 a
Urteil vom 24.5.2005 – 8 AZR 398/04
Wird der Arbeitnehmer über einen Betriebsübergang nicht ordnungsgemäß nach § 613 a Abs. 5 BGB unterrichtet, läuft die einmonatige Widerspruchsfrist gemäß § 613 a Abs. 6 Satz 1 BGB nicht. Die Verletzung der Unterrichtungspflicht nach § 613 a Abs. 5 BGB führt aber auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 08/2006
Pages: 367 - 369