InsO §§ 38, 55, 108, 123
Urteil vom 23.2.2005 – 10 AZR 672/03
Ansprüche aus einem Arbeits- bzw. Altersteilzeitverhältnis werden gemäß § 108 Abs. 2 InsO Insolvenzforderungen, wenn es sich um solche »für« die Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens handelt. Die Abgrenzung erfolgt danach, wann die den Ansprüchen zugrunde liegende Arbeitsleistung erbracht wurde, nicht danach, wann der Arbeitnehmer die Zahlungen verlangen kann.
(Leitsatz der Redaktion)
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 15, 09/2005
Pages: 428 - 430