UmwG § 168
Beschluss vom 22.2.2005 – 3 AZR 499/03 (A)
Der Übergang einer Versorgungsverbindlichkeit durch Spaltungsplan im Rahmen einer Umwandlung ist nicht von einer Zustimmung des Versorgungsberechtigten und/oder des Pensions-Sicherungs-Vereins abhängig. Er wird auch nicht durch einen ausdrücklichen Widerspruch des Berechtigten verhindert. Das gilt auch im Falle der Privatisierung kommunaler Einrichtungen.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 15, 09/2005
Pages: 425 - 428