BAG, Aufhebungsvertrag bei geplantem Betriebsübergang
BGB § 613 a
Urteil vom 18.8.2005 – 8 AZR 523/04
1. Die Arbeitsvertragsparteien können das Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang wirksam durch Aufhebungsvertrag auflösen, wenn die Vereinbarung auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus demBetrieb gerichtet ist. Dies gilt auch dann,wenn eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft zwischengeschaltet ist.
2. Ein Aufhebungsvertrag ist jedoch wegen gesetzwidriger Umgehung der Rechtsfolgen des § 613 a BGB unwirksam, wenn zugleich ein neues Arbeitsverhältnis zum Betriebsübernehmer vereinbart oder zumindest verbindlich in Aussicht gestellt wird.
3. Wird ein Arbeitnehmer von einer Auffanggesellschaft nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu verschlechterten Arbeitsbedingungen eingestellt, liegt hierin noch keine Umgehung des § 613 a BGB, wenn die Änderung der Arbeitsbedingungen sachlich gerechtfertigt ist.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 02/2006
Pages: 113 - 116