Wenn eine Sozialauswahl nach der für den Betriebsrat erkennbaren Auffassung des Arbeitgebers wegen der Stilllegung des gesamten Betriebes nicht vorzunehmen ist, braucht der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht nach § 102 BetrVG über Familienstand und Unterhaltspflichten der zu kündigenden Arbeitnehmer unterrichten (Teilweise Aufgabe von BAG, 16. 9. 1993 – 2 AZR 267/93, BAGE 74, 185).
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 14, 11/2004
Pages: 503 - 505