Formularvertrag – Unklarheitenregel
Stellt sich ein Arbeitsvertrag nach seinem äußeren Erscheinungsbild als Klauselwerk des Arbeitgebers dar, dann ist zu vermuten, dass es sich um Allgemeine Arbeitsbedingungen handelt, die der Arbeitgeber gestellt hat. Dieser hat in einem solchen Fall darzulegen und gegebenfalls unter Beweis zu stellen, dass dieser Vertrag individuell ausgehandelt ist.
Ist die Zahlung von Weihnachtsgeld ausschließlich davon abhängig, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht, so ist die Zahlung nicht von einer tatsächlichen Arbeitsleistung abhängig.
Sind bei der Auslegung Allgemeiner Arbeitsbedingungen mindestens zwei Auslegungen rechtlich vertretbar, dann ist von der für den Arbeitnehmer günstigeren Auslegung der Klausel auszugehen. Es ist Sache des Klauselverwenders, sich klar und unmissverständlich auszudrücken; eine ergänzende Vertragsauslegung zu seinen Gunsten scheidet wegen der Formulierungsverantwortung des Arbeitgebers in aller Regel aus.
BAG – Urt. vom 26.1.2005 – 10 AZR 215/04
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2005, 06/2005
Pages: 263 - 264