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Erik Hansalek

Bachelor- und Masterabschlüsse in der beruflichen Bildung – Ein strafrechtliches Problem? –

1. Einführung

Bereits seit einigen Jahren wird durch Interessenvertreter der beruflichen Bildung, insbesondere dem Deutschen Industrieund Handelskammertag (DIHT) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), die Forderung erhoben, auch in der beruflichen Fort- und Weiterbildung Bachelor- und Masterabschlüsse zu vergeben. Diese sollen als nicht-akademische Abschlussbezeichnungen in Form eines »Bachelor (Professionals)« bzw. »Master (Professionals)« verliehen werden. Dieser neue Ansatz, Elemente der beruflichen und hochschulischen Ausbildung miteinander zu verbinden, wurde in den letzten Monaten unter den Bildungsexperten mit einer erhöhten Intensität diskutiert, zuletzt auf einer Fachtagung auf Einladung des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen (MWA NRW) am 8. Juni 2005 in Düsseldorf.

Juristische Rundschau, Walter de Gruyter

Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2006, 01/2006
Pages: 17 - 21

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