Die Umwandlung einer Gesellschaft stellt für diese im Regelfall eine grundlegende Strukturänderung dar. Das Umwandlungsgesetz kennt für diesen Vorgang insgesamt vier Möglichkeiten (§ 1 Abs. 1 UmwG): die Verschmelzung, die Spaltung, die Vermögensübertragung und den Formwechsel.
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2007, 04/2007
Pages: 133 - 137