a) Keine weitere Beschwerde im Rechtswegzwischenstreit bei einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes.
Ein Bauunternehmen begehrte vorläufigen Rechtsschutz hinsichtlich der Vergabe eines Bauauftrags durch einen Landkreis an ein Konkurrenzunternehmen. Das Verwaltungsgericht hatte den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an ein Landgericht verwiesen. Das Oberverwaltungsgericht hatte die Beschwerde dagegen zurückgewiesen und die weitere Beschwerde zugelassen. Das BVerwG hat die weitere Beschwerde als unzulässig verworfen.
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2007, 02/2007
Pages: 45 - 50