Das BVerwG hat mit Urteil vom 26. 1. 2004 entschieden, dass es nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, wenn ein beamtenrechtlicher Verheiratetenzuschlag nicht für solche Beamte besteht, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2006, 09/2006
Pages: 367 - 371