Aufhebungsverträge sind in vielen Rechtsgebieten verbreitet. Die Frage nach ihrer Widerruflichkeit ist damit von hochaktueller praktischer Bedeutung. Das Bundesarbeitsgericht hat die Anwendbarkeit des Widerrufsrechts nach §§ 312, 355 BGB für arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge abgelehnt. Der Verfasser weist in einer eingehenden Untersuchung nach, dass dieser Entscheidung folgend Aufhebungsverträge in anderen Bereichen wohl ebenso wenig widerruflich wären, die Argumentation des Gerichts aber stark angreifbar ist. Ausgangspunkt der Untersuchung sind allgemein-zivilrechtliche Überlegungen, die für alle Arten von Aufhebungsverträgen Geltung beanspruchen und auch von arbeitsrechtlichen Besonderheiten nicht überspielt werden. Viel spricht daher dafür, dass die Zivilgerichte das Widerrufsrecht auch auf Aufhebungsverträge anwenden werden.
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2007, 03/2007
Pages: 89 - 95