Für Klagen des Insolvenzverwalters einer KG gegen deren persönlich haftende Gesellschafter ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet, soweit es sich um Ansprüche auf Zahlung von Arbeitsentgelt, Ansprüche aufgrund betrieblicher Altersvorsorge oder Sozialplanansprüche handelt.
Für Klagen des Insolvenzverwalters einer KG gegen deren persönlich haftende Gesellschafter wegen der Ansprüche auf Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen an Sozialversicherungsträger ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 14, 11/2004
Pages: 509 - 512