1. Vorbemerkung
Seit geraumer Zeit wird in Österreich eine strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen diskutiert. Diese Diskussion hat ihren vorläufigen Höhepunkt in dem Entwurf über ein Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) gefunden. Sie wurde nicht zuletzt durch die Entwicklungen auf europäischer Ebene beeinflusst. Das deutsche Strafgesetzbuch kennt demgegenüber bislang keine Strafbarkeit juristischer Personen und Personenvereinigungen, es gilt hier der Grundsatz »societas delinquere non potest«.
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2005, 09/2005
Pages: 359 - 363