Die Staffelvergütung nach Anzahl der anmeldenden Gläubiger in § 13 Abs. 1 InsVV schließt nicht aus, dass der Verwalter/Treuhänder für gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragene Zustellungen Auslagenersatz gemäß § 4 Abs. 2 InsVV erhält.
Ein Aufwand pro Zustellung von 2,70 ? ist ersatzfähig.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 15, 02/2005
Pages: 86 - 87