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AG Göttingen, Beschluss vom 17. 9. 2004 – 74 IK 260/04, Vergütung eines isolierten Sachverständigen im Insolvenzeröffnungsverfahren

§ 9 Abs. 2 JVEG regelt im Insolvenzeröffnungsverfahren nicht die Vergütung eines ?isolierten? Sachverständigen. Dessen Vergütung ist gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 JVEG zu bestimmen.

Bei länger eingestelltem Geschäftsbetrieb ist gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 JVEG ein Stundensatz von mindestens 65 ? angemessen.

Bei Hinzutreten von Erschwernissen und/oder gerade eingestelltem/laufendem Geschäftsbetrieb kommt ein Stundensatz von bis zu 95 ? in Betracht.

Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht, Walter de Gruyter

Print ISSN: 1439-1589
Volume: 14, 11/2004
Pages: 527 - 527

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