BGB §§ 823, 826; GmbHG §§ 13, 64
Urteil vom 24.3.2005 – 17 C 289/04
1. Ansprüche von Gläubigern einer englischen Limited wegen existenzvernichtenden Eingriffs, Unterkapitalisierung und Insolvenzverschleppung richten sich bei Geschäftstätigkeit in Deutschland nach dem Recht des Gesellschaftsstatuts.
2. Nationales Recht ist nur ausnahmsweise bei einem Missbrauch der Niederlassungsfreiheit anwendbar. Die – in dem Gründungsstaat zulässige – Ausstattung der Gesellschaft mit nur geringem Gründungskapital (hier: 2 £) ist nicht rechtsmissbräuchlich.
(Leitsätze der Redaktion)
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 15, 09/2005
Pages: 436 - 438