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Renzo Orlandi

Absprachen im italienischen Strafverfahren

I. Vorbemerkung

Seit der Strafverfahrensreform von 1989 hat sich die Idee der konsensualen Verfahrenserledigung in Italien weiter entwickelt. Angeklagten, die ganz oder teilweise darauf verzichten, ihre Verteidigungsrechte wahrzunehmen, verspricht das Gesetz mit erheblicher Großzügigkeit eine Verminderung der Strafe auch unter das gesetzliche Mindestmaß sowie weitere Vorteile.

Zeitschrift für die Gesamte Strafrechtswissenschaft, Walter de Gruyter

Print ISSN: 0084-5310
Volume: 116, 06/2004
Pages: 120 - 128

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