„Hartz IV“, noch vor einem Jahr parteiübergreifend als Herzstück der sozialstaatlichen Modernisierung gepriesen, droht zu scheitern. Dies gilt für die als „Fordern und Fördern“ apostrophierte Strategie, für die Zusammenführung unterschiedlicher Leistungssysteme und vor allem für die bisher erkennbaren Wirkungen. Danach bleibt die Zahl derjenigen, die der Arbeitsmarkt abstößt, bedrückend hoch, steigende Fallzahlen und explodierende Kosten alarmieren die Öffentlichkeit. Selbst wenn es gelänge, erkennbaren Missbrauch zu begrenzen und die Treffsicherheit der Förderung zu verbessern, verblieben deutliche Systemmängel, die charakteristischen Verflechtungsprozessen im deutschen Föderalismus geschuldet sind. So verfügt kein Aufgabenträger über autonome Handlungsmöglichkeiten, fehlen Bezüge zwischen Einnahmenkompetenz und Ausgabenverpflichtung, reagiert die Politik mit Ersatzlösungen, die Reformen als Stückwerk erscheinen lassen. Aus dieser Sicht stellt das SGB II (dies die zutreffende Kennzeichnung) einen eindrucksvollen Beleg dafür dar, wie sich unter dem Einfluss unterschiedlichster Interessen übergreifende Finanzierungsfragen mit sozial- und beschäftigungspolitischen Zielsetzungen zu einer abträglichen föderalstaatlichen Konstellation verweben.
Print ISSN: 1610-7780
Volume: 4, 08/2006
Pages: 332 - 336